|
|
Kein Petitionsrecht für Mobilfunkkritiker ?Der Deutsche Bundestag möge beschließendie derzeitig gültigen Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) in Bezug auf die Leistung um den Faktor 10 000 auf den Wert von 1 mW/m² (Salzburger Empfehlungswert) zu reduzieren.Begründung:Die 26. BImSchV erlaubt bis zu 10 000 mW/m² bei für Mobilfunk genutzten Frequenzen. Sie ist Grundlage für die Genehmigung von Sendeanlagen und Standorten. Die darin festgelegten Grenzwerte berücksichtigen nur die thermischen Einwirkungen. Seit längerem sind die gesundheitsschädigenden Auswirkungen elektromagnetischer Felder trotz Unterschreitung der gültigen Grenzwerte Gegenstand internationaler und fachübergreifender Forschung. Als potenzielle Risiken nennen wissenschaftliche Studien: Nervenreizungen, Tumore, Krebs, Zellveränderungen usw. Insbesondere sind Langzeitwirkungen noch nicht vollständig geklärt. Das Vorsorgeprinzip in internationalen Verträgen und Übereinkommen sieht vor, dass das Fehlen einer völligen wissenschaftlichen Gewissheit nicht als Grund für das Aufschieben von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung dienen darf. Bei konkretem Verdacht auf gesundheitliche Schäden infolge der Einführung neuer Technik muss direkt reagiert und nicht abgewartet werden, bis die oft komplizierten Ursachen lückenlos nachzuweisen sind. Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn negative Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt vermutet werden, auch wenn es noch keine echten Beweise gibt. Aufgrund der Vorsorgepflicht des Staates muss der Gesetzgeber deshalb unverzüglich handeln.Antwort vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages:Am 09.10.2007 erhielten die Bürgerinitativen die Antwort, dass die Zuschrift nicht als öffentliche Petition zugelassen werden kann, da der Petitionssauschuss aufrund sachlicher Eingaben die Senkung der bestehenden Grenzwerte bereits früher geprüft hat. Wir vermuteten, dass unsere Petition wegen dem vierten Punkt a) der Richtlinie für die Behandlung von Öffentlichen Petitionen abgelehnt wurde. Deshalb haben wir entscheidungserhebliche neue Gesichtspunkte zusammengetragen und schickten am 28.10.2007 eine Petition mit folgendem Inhalt an den Deutschen Bundestag:Der Deutsche Bundestag möge beschließendie derzeitig gültigen Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) in Bezug auf die Leistung um den Faktor 10 000 auf den Wert von 1 mW/m² (Salzburger Empfehlungswert) zu reduzieren.Begründung:Die 26. BImSchV erlaubt bis zu 10 000 mW/m² bei durch Mobilfunk genutzten Frequenzen. Sie ist Grundlage für die Genehmigung von Sendeanlagen und Standorten. Die darin festgelegten Grenzwerte berücksichtigen nur die thermischen Einwirkungen. Seit längerem sind die gesundheitsschädigenden Auswirkungen elektromagnetischer Felder, trotz Unterschreitung der gültigen Grenzwerte, Gegenstand internationaler und fachübergreifender Forschung. Als potenzielle Risiken nennen wissenschaftliche Studien: Nervenreizungen, Tumore, Krebs, Zellveränderungen usw. Insbesondere sind Langzeitwirkungen noch nicht vollständig geklärt. Die internationale Forschergruppe ,,BioInitiative Working Group" veröffentlichte am 31. August 2007 eine 580-seitige Forschungsauswertung u.a. mit der Schlussfolgerung, dass die Gefährlichkeit der Mobilfunkstrahlung erwiesen ist. Außerdem stellte Professor Adlkofer die Ergebnisse der UMTS-Studie 2007 erstmalig am 1.10.2007 auf einem Wissenschaftsforum der Offenen Universität in Gelsenkirchen vor und legte dar, dass es einen direkten Zusammenhang von DNA-Schäden und UMTS-Strahlung gibt. Das Vorsorgeprinzip in internationalen Verträgen und Übereinkommen sieht vor, dass das Fehlen einer völligen wissenschaftlichen Gewissheit nicht als Grund für das Aufschieben von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung dienen darf. Bei konkretem Verdacht auf gesundheitliche Schäden infolge der Einführung neuer Technik muss direkt reagiert und nicht abgewartet werden, bis die oft komplizierten Ursachen lückenlos nachzuweisen sind. Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn negative Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt vermutet werden, auch wenn es noch keine echten Beweise gibt. Aufgrund der Vorsorgepflicht des Staates muss der Gesetzgeber deshalb unverzüglich handeln.Antwort vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages:Am 23.12.07 erhielten die Bürgerinitativen die Antwort, dass die Zuschrift nicht als öffentliche Petition zugelassen werden kann, da der Petitionsauschuss aufgrund sachlicher Eingaben die Senkung der bestehenden Grenzwerte bereits früher geprüft hat. Die Studien sind aber so aktuell, dass der Bundestag diese noch nicht berücksichtigt haben kann. Auf unsere Petition wurde wieder nicht eingegangen.Ziel:Wir bitten alle Bürgerinitativen und Mobilfunkkritiker sich für eine erneute Behandlung dieses Themas im Deutschen Bundestag einzusetzten. Bitte versuchen Sie über die Öffentlichkeit und die Bundestagsabgeordneten zu erreichen, dass sich der 16. Deutsche Bundestag nochmals mit dem Thema Mobilfunk beschäftigt. Bitte fragen Sie Ihre Bundestagsabgeordneten, welche Kriterien muss die Petition erfüllen, damit sie zugelassen wird? Sollten Sie erfogversprechende Hinweise haben, bitten wir Sie, uns zu informieren und gemeinsam mit uns ein Vorgehen festzulegen, wie diese Petition erneut eingereicht werden kann.
Diese Seiten sollen der Öffentlichkeit weitergehende Information zur Verfügung zu stellen. Copyright © 2006
Stand: 24.06.2008 |